Rechts-News: Eigenbedarf & Sondereigentum
Dies ist ein Gastbeitrag von Rechtanwältin Michaela Hofheinz von der Kanzlei Hofheinz. Jeden Monat informieren wir gemeinsam unsere Kunden über ausgewählte gerichtliche Entscheidung aus den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Immobilien- und Grundstücksrechts, sowie des privaten Baurechts.
AG Pforzheim, Urteil vom 18.01.2019 – Az. 4 C 318/18
Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei nicht nachgewiesenem vorgetäuschten Eigenbedarf
Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist ein Vermieter nicht mehr verpflichtet, den Wegfall des Eigenbedarfs dem Mieter mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen dann nicht.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Eigenbedarf lediglich zum einem im Zeitpunkt der Kündigungserklärung sowie beim Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Danach sei der Vermieter nicht mehr verpflichtet, den Wegfall des Eigenbedarfs dem Mieter mitzuteilen. Wird die Wohnung nach dem Auszug des Mieters verkauft, so besteht kein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter.
AG Charlottenburg, Beschluss vom 08.11.2018 – 218 C 164/18
Nutzung des Sondereigentums durch fremde Dritte
Wird einem Eigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Keller zugeordnet, so kann er die Herausgabe an die Gemeinschaft – und nur an diese – verlangen, wenn dieser Keller von einem Dritten genutzt wird.
Wird dem Mieter ein neuer Keller vorübergehend zugewiesen, weil der aktuelle saniert werden muss, so ist darin keine Änderung des Mietvertrags dahin, dass nun dieser neue Keller Mietobjekt wird, zu sehen.
Der fremde Mieter kann vom Eigentümer auch nicht verlangen, dass dieser ihm einen anderen Keller zur Verfügung stellt, bevor er dessen Keller räumt. Dies ist eine Angelegenheit zwischen dem Mieter und seinem Vermieter.
BGH, Urteil vom 19.12.2018 – Az. XII ZR 5/18
Keine Verjährung des Unterlassungsanspruchs wegen vertragswidrigen Gebrauchs
Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.
OLG München, Beschluss vom 24.09.2018, Az. 34 Wx 194/18
Tausch von Nebenräumen durch Sondereigentümer
Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist.
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2018 – Az. 5 S 22/18
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf E-Mail-Adressen der WEG-Mitglieder
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer Liste mit den E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der Verwaltung.
Zwar ist der Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern und dem Verband gehalten, eine “Eigentümerliste” – mit Namen und Anschrift – zu führen und gegebenenfalls zu übergeben, hierunter fallen jedoch keine E-Mail-Adressen.
BGH, Urteil v. 16.1.2019, VIII ZR 113/17
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, Heizkosten falsch zu verteilen und den Mieter auf sein Kürzungsrecht zu verweisen.
Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV kann der Mieter einer Wohnung verlangen, dass die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Der Mieter ist nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Gebrauch zu machen.
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