Steuer-News: Kosten vor der Vermietung
Dies ist ein Gastbeitrag von Steuerberaterin Gwendolina Hartmann-Dörken von der Hermann & Hartmann Steuerberatungsgesellschaft. Jeden Monat informieren wir gemeinsam unsere Kunden über ausgewählte Änderungen im immobilienrelevanten Steuerrecht.
Sind Kosten vor der Vermietung abzugsfähig?
Vor Beginn einer Vermietung können bereits Kosten im Vorfeld anfallen, diese Kosten bezeichnet man als vorweggenommene Werbungskosten.
Sind in dem Jahr noch keine Mieteinnahmen geflossen, so ergibt sich regelmäßig ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der im Rahmen der Einkommensteuer anzusetzen ist. Eine Besonderheit ergibt sich wenn ein
Steuerpflichtiger Aufwendungen für seine zunächst selbst genutzte, anschließend leer stehende und aber noch nicht vermietete Wohnung als Kosten geltend machen möchte. Hier muss die Absicht, die Wohnung künftig zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen. Der Nachweis kann z. B. durch die Vorlage von Inseraten in Zeitungen oder entsprechenden Internetportalen oder durch die Vorlage von entsprechenden Maklerverträgen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge wird eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen.
Gerne steht Ihnen Frau Hartmann-Dörken für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung: Tel. (089) 530 712-0 oder hartmann@steueronline.de