Das Grundbuch – Aufbau und Inhalt
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in dem für jedes Grundstück die Eigentumsverhältnisse und damit verbundenen Rechte und Lasten eingetragen sind. Jeder Eigentümer kann beim Grundbuchamt Einsicht in den Grundbuchauszug seines Eigentums nehmen. Nicht-Eigentümer müssen ein „berechtigtes Interesse“ an der Kenntnisnahme des Grundbuchinhaltes nachweisen. Dazu zählen z.B. Kreditgeber, Gläubiger oder Grundstücksangrenzer. Allein Kaufinteresse oder Neugier […]
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