Die Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen bei Beendigung eines Mietverhältnisses ändert sich gefühlt jedes Jahr… Rechtsanwalt Dr. Sebastian Pech erläutert im Gespräch mit Marc und Sebastian von LEHMANN HUEBER Immobilien die derzeit geltende Rechtslage: Was zählt überhaupt zu Schönheitsreparaturen? Welche Klauseln sind gültig und welche nicht? Was ist zu tun, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? Wie verhält es sich, wenn im Mietvertrag noch veraltete Vereinbarungen stehen? Diese Folge bringt Licht ins Dunkel! Euren persönlichen Fall könnt ihr gerne direkt mit Sebastian Pech besprechen: www.pech.law [Werbung]
#124: Schönheitsreparaturen – Was gilt aktuell?
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