Steuer-News: Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Dies ist ein Gastbeitrag von Steuerberaterin Gwendolina Hartmann-Dörken von der Hermann & Hartmann Steuerberatungsgesellschaft. Jeden Monat informieren wir gemeinsam unsere Kunden über ausgewählte Änderungen im immobilienrelevanten Steuerrecht.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Schönheitsreparaturen und selbständige Gebäudeteile
Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen (die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie entstehen und 15 % der damaligen Anschaffungskosten übersteigen, sind nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über die Abschreibung zu berücksichtigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten; § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass auch reine Schönheitsreparaturen unter diese Grenze fallen. Die Finanzämter wenden die nun strengeren Regelungen grundsätzlich in allen offenen Fällen an; bisher führte lediglich ein enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit einer Renovierung zur Einbeziehung in die 15 %-Grenze.
Zukünftig sollte daher bei größeren Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen eine geeignete Gestaltung vorab steuerlich genau geplant werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge wird eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen.
Gerne steht Ihnen Frau Hartmann-Dörken für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung: Tel. (089) 530 712-0 oder hartmann@steueronline.de