Herzogstraße 58 | 80803 München | 089 543 183 44

Den Kaufpreis verhandeln – aber wie?

Den Kaufpreis verhandeln – aber wie?

Kürzlich habe ich in einem Forum die Frage gelesen, um wie viel man denn Kaufpreise nach unten verhandeln kann, ohne dass es unverschämt sei. Da ich denke, dass diese Fragestellung viele Kaufwillige ebenfalls interessiert, möchten wir dazu im Folgenden gerne einen kleinen Leitfaden an die Hand geben. Vorab: Es gibt da natürlich keine pauschal richtige Antwort, dies hängt von vielen Faktoren ab.

Zuerst sollten Sie bei einer Besichtigung feststellen, ob die Immobilie überhaupt die richtige für Sie ist bzw. an welchen Stellen Sie Kompromisse eingehen würden (nein, die perfekte Immobilie gibt es nicht!). Wenn unveränderliche Faktoren (z.B. Lage, Grundstückausrichtung etc.) nicht nach Ihren Vorstellungen sind, dann ist es nicht die richtige Immobilie für Sie. Missfallen Ihnen jedoch der Zustand oder die Ausstattung, so kann man dies im Rahmen der Möglichkeiten mit mehr oder weniger Aufwand an seine Wünsche anpassen.

Folgende Aspekte spielen dann für die Verhandelbarkeit eine Rolle:

1)    Vergleichspreise: Liegt der geforderte Preis (deutlich) über dem von vergleichbaren Immobilien in der Nachbarschaft, ist sicher ein größerer Spielraum möglich.

2)    Angebot-Nachfrage-Verhältnis: Bei stark nachgefragten Immobilientypen in beliebten Lagen sind Nachlässe kaum zu erwarten.

3)    Angebotsdauer: Je länger Immobilien bereits erfolglos angeboten wurden, desto größer die Chance auf Preisnachlässe.

4)    Verkaufsdruck: Wenn ein Eigentümer dringend verkaufen muss, kann man den Preis stärker drücken als bei geduldigen Verkäufern.

5)    Zustand: Je höher der (objektive) Sanierungsbedarf, desto mehr Argumente gibt es in Preisverhandlungen. Geht es jedoch nur um Geschmacksfragen, weil Sie lieber Fliesen anstatt des neuwertigen Parketts hätten, ist dies nicht Sache des Verkäufers, er wird also kaum mit sich reden lassen.

Die Punkte 1) und 2) können Sie online selbst recherchieren, 3) und 4) sollten Sie vom Makler oder Verkäufer indirekt erfragen. Für die Beurteilung des Zustands kann ein neutraler Gutachter hilfreich sein.

Wichtig ist bei Preisverhandlungen immer, dass Sie fair und transparent argumentieren. Dann werden Sie von Ihrem gegenüber respektiert und angehört. Auf unangemessen niedrige Preisangebote reagieren Verkäufer oft stur und uneinsichtig. Setzen Sie Ihr erstes Angebot so an, dass Sie sich damit nicht die Türe für weitere Gespräche verschließen.

Abschließend sei noch erwähnt, dass Preisverhandlung bei größerer Nachfrage auch nach oben gehen können und der letztendliche Preis über dem Angebotspreis liegt. Lassen Sie sich aber nicht in eine Spirale reinziehen, die Sie später bereuen werden…

 

Bildnachweis/Quelle: ASDF – stock.adobe.com

Post teilen

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse ist bei uns sicher.

Wir nutzen Cookies zur Optimierung unserer Website. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden. Widersprechen können Sie hier hier

Schließen