Steuer-News: Abzug von Schuldzinsen trotz Verkauf der Immobilie?
Dies ist ein Gastbeitrag von Steuerberaterin Gwendolina Hartmann-Dörken von der Hermann & Hartmann Steuerberatungsgesellschaft. Jeden Monat informieren wir gemeinsam unsere Kunden über ausgewählte Änderungen im immobilienrelevanten Steuerrecht.
Zinsen für Darlehen bei vermieteten Immobilien können steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden, sofern die Darlehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Wird ein Vermietungsobjekt veräußert, so entfällt ab dem Zeitpunkt der Veräußerung der objektive Zusammenhang mit dem Darlehen. Die Zinsen sind somit ab Verkauf der Immobilie nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Ebenso dürfen diese nicht als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit das Darlehen mit dem Verkaufserlös hätte getilgt werden können.
Ein Ansatz als vorweggenommene Werbungskosten bei Reinvestitionsabsicht scheidet ebenfalls aus.
Frau Hartmann-Dörken sucht mit Ihnen zusammen den steuerlich günstigsten Weg und steht mit ihrer Erfahrung gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge wird eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen.
Gerne steht Ihnen Frau Hartmann-Dörken für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung: Tel. (089) 530 712-0 oder hartmann@steueronline.de