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Eine Zukunftsvision aus der Vergangenheit

Eine Zukunftsvision aus der Vergangenheit

Folgenden Artikel habe ich im Januar 2015 für eine Blogparade mit dem Titel “Immobilienvermarktung 2020 – wohin geht die Reise?” verfasst. Jetzt, im Sommer 2019, ist es Zeit, die damaligen Visionen zu überprüfen. Nicht alle Technologien haben sich inzwischen durchgesetzt…

Ein Samstag Abend im Mai 2020. Sie haben soeben den Auswärtssieg des FC Bayern im heimischen Stadion verfolgt – die neueste Hologramm-Technologie macht’s möglich. Auf dem Heimweg machen Sie mit Ihrem Porsche 717 noch kurz Stopp an der Strom-Tankstelle und fahren dann durch Ihr Lieblings-Wohngebiet zum Grillabend mit Freunden. Sie planen schon länger den Kauf eines Hauses in dieser Lage und haben Ihre Suchkriterien bei einem Makler hinterlegt.

Während der Fahrt durch eine ruhige Seitenstraße bekommen Sie über die App des Maklers auf Ihrem Apple CarPlay eine Push Mitteilung auf Ihr Head-Up-Display, dass in dieser Straße ein Haus nach Ihren Vorstellungen neu zum Verkauf steht. Sie folgen den Routenanweisungen zur genannten Adresse. Dort angekommen setzen Sie Ihre Google Glass auf und betrachten vom Bürgersteig aus das Gebäude. Dank Augmented Reality können Sie von außen dreidimensionale Eindrücke vom Haus gewinnen und die Raumaufteilung ansehen sowie das Exposé mit allen Daten in Ihre iCloud laden.

Am nächsten Tag machen Sie mit Ihrer Familie eine virtuelle Begehung des gesamten Hauses vom heimischen Fernseher aus. Da auch Frau und Kindern das Anwesen gefällt, vereinbaren Sie bestens vorbereitet eine persönliche Besichtigung. Die Terminbestätigung bekommen Sie direkt auf Ihre Smart Watch.

Vor Ort scannt der Makler mit seinem iPad Ihren Personalausweis (verpflichtende Identifikation gemäß Geldwäschegesetz). Da das Bestellerprinzip inzwischen auch für den Verkauf gilt, ist die Vermittlung für Sie als Käufer provisionsfrei. Während der Führung bekommen Sie ergänzende Informationen per Bluetooth auf Ihre Smartphone, damit Sie alle Fakten zuhause nachvollziehen können. Abschließend erhalten Sie vom Makler eine ausführliche Beschreibung der Wohnlage mit allen Informationen über Schulen, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Die für Ihre Finanzierungsprüfung relevanten Unterlagen schickt der Makler direkt an Ihre Bank.

Ein paar Tage später haben Sie sich zum Kauf entschieden. Der Makler schickt Ihnen die Reservierungsvereinbarung per eMail zu, sodass Sie diese direkt auf Ihrem iPad unterschreiben und zurückschicken können. Die weiteren Schritte organisiert der Makler für Sie…

Schauen wir uns die einzelnen Aspekte mal genauer an:

  1. Hologramm-Technologie: Sicher hat sie seit 2015 große Fortschritte gemacht und wird auch in bestimmten Bereichen unseren Lebens in Zukunft Anwendung finden. Von einer Massen-Adoption für den Alltag sind wir aber noch weit entfernt.
  2. Elektro-Fahrzeuge: Auch wenn es nicht der Porsche 717 ist, so sind elektrische Antriebe doch ganz klar auf dem Vormarsch und schon Teil des Straßenbildes.
  3. Makler-Apps: Die einfachere Nutzbarkeit von mobil-optimierten Websites haben den aufkommenden Trend von Apps als Website-Ersatz wieder stark ausgebremst.
  4. Apple CarPlay: Diese Technologie ist auf einem guten Weg, sich durchzusetzen. Bei nahezu jedem Neuwagen kann man dieses Ausstattungsfeature inzwischen bestellen.
  5. Google Glass: Ein Flop, von dem heute niemand mehr spricht. Die Nutzung von Augmented Reality ist nur langsam auf dem Vormarsch. Ob dies sich am Ende über Brillen, Smartphones oder gar Kontaktlinsen durchsetzt, bleibt abzuwarten. Und wird auch noch einige Jahre dauern.
  6. Datenspeicherung in der Cloud: Ja, dieser Trend hat sich klar etabliert.
  7. Smart Watches: Auch diese haben sich im Alltag durchgesetzt und werden immer mehr zu Alltagsgegenständen.
  8. Scan von Personalausweisen vor Ort: Ähhh, Stichwort: DSGVO.
  9. Geldwäschegesetz: Wurde erfreulicherweise entschärft, sodass die Identifizierung erst bei Kaufinteresse und nicht schon bei jeder Besichtigung erfolgen muss.
  10. Bestellerprinzip für den Verkauf: Könnte im Mai 2020 wirklich gelten…
  11. Infos per Bluetooth aufs Smartphone: Technisch sicher leicht möglich, aber die Technologie der iBeacons hat sich überhaupt nicht verbereitet.
  12. Digitale Unterschriften: Sind Stand der Technik, werden aber vom Verbraucher nur wenig akzeptiert und von Anbietern wenig genutzt.

Was lernen wir aus diesem Case? Viele der vor vier Jahren prognostizierten Technologien sind heute schon umsetzbar, werden aber weder von Unternehmen angeboten, noch von Privatpersonen akzeptiert. Der Fortschritt ist auf beiden Seiten eher träge. Eine Utopie war diese Geschichte aber sicher nicht.

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