LEHMANN HUEBER Erfolgsgeschichten – Teil 27
Wir sind Wiederholungstäter! Sechs Jahre, nachdem eine Familie das Haus über uns gekauft hatte, erhielten wir den Anruf, dass sie München aus beruflichen Gründen verlassen müssen. Aufgrund der guten Erfahrungen beim Erwerb durften wir nun wieder den Verkauf übernehmen.
Die Besonderheit: Erbbaurecht – eines der LEHMANN HUEBER Fachgebiete. Da wir das Haus, die Historie, die Lage und den Erbbaurechtsvertrag noch gut kannten, konnten wir uns schnell in die Aufgabe einarbeiten. Aufgrund des engen Zeitplans der Verkäufer war eine zügige Abwicklung gewünscht, ohne dabei auf einen guten Erlös zu verzichten. Das ist eine Herausforderung, die wir dank des LEHMANN HUEBER VerkaufsProzesses regelmäßig lösen können.
Da der Freistaat Bayern als Grundstückseigentümer bzw. Erbbaurechtsgeber in der Zwischenzeit seine Statuten geändert hatte, waren wir jetzt mit einer neuen Voraussetzung konfrontiert: Es dürfen maximal 80 % des Gebäudewertes (und nicht des Werts des Erbbaurechts!) mit einer Grundschuld beliehen werden. Somit kamen als Käufer fast nur „Barzahler“ in Frage, was die Zielgruppe deutlich einschränkte.
Das relativ kleine Haus im Verhältnis zum sehr großen Grundstück und dem eher günstigen Erbbauzins stellten eine weitere Herausforderung für die marktgerechte Preisfindung dar. Denn ohne annähernd vergleichbare Angebote auf dem Markt war hier besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Eine Kombination aus verschiedenen gutachterlichen Bewertungsverfahren lieferte schließlich einen plausiblen Wertansatz, der mit den Vorstellungen der Verkäufer harmonierte.
Dank einer intensiven Qualifizierung der Kaufinteressenten und ausführlichen Telefonaten mit über 60 Interessenten konnten wir im weiteren Verlauf die hohe Qualität der Besichtigungen garantieren und den Verkauf effizient moderieren und zum Abschluss bringen. Hilfreich waren hier auch die Architekten-Skizzen für einen möglichen Anbau, die wir zur Erweiterung der Zielgruppe aktiv in die Vermarktung einbeziehen konnten.
Letztendlich durften die Verkäufer nach über 30 Besichtigungen aus acht (!) Kaufangeboten wählen, die die finanziellen Voraussetzungen des Erbbaurechtsvertrags erfüllten. Auch als in der Vorbereitung der Beurkundung ein Käufer aus persönlichen Gründen ausfiel, konnten wir kurzfristig und ohne Zeitverlust neue glückliche Käufer in den Prozess einbringen – eine weitere Spezialität des LEHMANN HUEBER VerkaufsProzesses.
Nach getaner Arbeit lobten die Verkäufer die schnelle Erstellung des Exposés, die zügige Planung professioneller Besichtigungstermine und die korrekte Abwicklung.
Die Erfolgsfaktoren bei diesem Verkauf waren:
- Erfahrung und Expertise in der Vermarktung von Erbbaurechten
- Marktgerechte Preisfindung unter Berücksichtigung aller Aspekte des Erbbaurechts
- Aktive Einbindung des Erbpachtgebers während der gesamten Vermarktungszeit
- Hochwertige und emotional ansprechende Präsentation der Immobilie
- Prüfung der Voraussetzungen vor den Besichtigungen für eine effiziente Abwicklung
- Intensive Beratung der Kaufinteressenten über das Erbbaurecht
- Individuelle Besichtigungen mit dem gesamten LEHMANN HUEBER Team
- Vorbereitung aller relevanten Unterlagen für ein „gutes Kaufgefühl“
- Einholung mehrerer Kaufangebote für eine reibungslose Abwicklung – auch nach dem Ausfall eines Käufers
- Klarer und fairer Bewerbungs- und Kaufprozess für alle Interessenten
- Unterstützung bei der Finanzierungsplanung über Dritt-Objekt
Möchten auch Sie unseren erfolgreichen LEHMANN HUEBER VerkaufsProzess kennenlernen? Gerne erläutern wir Ihnen unser individuell auf die jeweilige Immobilie zugeschnittenes Konzept in einem persönlichen Gespräch – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf: (089) 543 183 44 oder info@lehmannhueber.de